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Förderung der Weiterbildung, Beiträge für Einzelpersonen (Staatsgesetz 236/93)
Kurse der beruflichen Weiterbildung können im Einzelfall durch das "Amt für Deutsche und Ladinische Berufsbildung" gefördert werden.
Wer kann ansuchen?
- Beschäftigte für die der Betrieb die 0,3% INPS Beitrag einzahlt, die in den Fonds für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit fließen
- Beschäftigte in der Lohnausgleichskasse
- Personen, die in den Mobilitätslisten oder Arbeitslosenlisten eingetragen sind
Der erste Punkt ist nicht leicht feststellbar und muss direkt beim Arbeitgeber nachgefragt werden. Auch das INPS gibt hierüber keinerlei Auskunft. Landesangestellte gehören nicht zu dieser Kategorie. Der Beitrag wird unabhängig von der Art des Arbeitsverhältnisses gegeben (Voll-/Teilzeit, befristet/unbefristet, Saison). Die Antragsteller müssen in der Provinz wohnhaft sein oder ihre Arbeitstätigkeit an einem lokalen Arbeitsplatz ausüben. Bevorzugt werden Antragsteller, welche im Einvernehmen mit ihrem Arbeitgeber das Ansuchen einreichen, wobei ein tatsächlicher Zusammenhang zwischen dem individuellen Entwicklungsprojekt und den Ausbauplänen des Betriebes bestehen muss. Sollte das Ansuchen nicht im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber gemacht werden, so werden insbesondere mittel/niedrige Berufsqualifikation, niedriger Studientitel, Beschäftigung bei Krisenbetrieben und -sektoren, usw. berücksichtigt.
Wie suchen Sie an?
- Das Ansuchen wird an die "Abteilung 20 Deutsche und Ladinische Berufsbildung, Dienststelle für berufliche Weiterbildung, Dantestraße 3, 39100 Bozen" gerichtet. Ansprechpartnerin/Informationen: Michaela Rogger Tel. 0471/416914 E-Mail: michaela.rogger@provinz.bz.it
- Der Beitrag beläuft sich auf maximal 1.291,15 Euro (inkl. MwSt) pro Jahr.
- Das Ansuchen muss vor dem Start des Kurses erfolgen. Der Abgabetermin des Gesuches ist jeweils der 20. des Monats.
- Mindestens 80% des Kurses müssen besucht werden.
- Formulare für das Ansuchen sind bei der Cusanus Akademie oder im Internet unter http://www.provinz.bz.it/berufsbildung/weiterbildung erhältlich.
Die Bearbeitungszeit des Ansuchens im Amt beträgt in der Regel 2 Wochen. Die Ausbildungsmaßnahme muss innerhalb von 12 Monaten ab Mittelung der gewährten Finanzierung abgeschlossen werden. Innerhalb von 60 Tagen nach der Mitteilung dass Geldmittel gewährleistet werden, muss die Anmeldung zum Kurs erfolgen und dem Amt mitgeteilt werden. Nach besuchtem Ausbildungskurs muss innerhalb von 30 Tagen die Teilnahmebestätigung und die Rechnung abgegeben werden. Die Auszahlung erfolgt nach ca. 4 Monaten. Es werden Förderungen ausbezahlt, solange Geldmittel zur Verfügung stehen. Für das Jahr 2002 beläuft sich der Betrag auf 878.322,8 Euro. Pro Monat werden Förderungen von rund 50.000 Euro ausbezahlt. Laut Auskunft des Amtes steht die Finanzierung für das kommende Jahr noch nicht fest. Ein Ansuchen kann auch mehrere zu fördernde Kurse enthalten.
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