Teilnahme-Bedingungen

Die Veranstaltungen der Cusanus-Akademie sind allgemein zugänglich. Sie können sich persönlich, telefonisch, per Fax oder per E-Mail anmelden. Eine Anmeldung ist für jede Veranstaltung notwendig! Öffnungszeiten des Sekretariats: von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr.
Teilnehmer/innen-Entgelt
Wir weisen darauf hin, dass Ihre Anmeldung erst mit der Überweisung der Kursgebühr Gültigkeit hat. Um Ihnen eine Teilnahme garantieren zu können, bitten wir Sie, die Gebühr innerhalb von drei Arbeitstagen an die Cusanus-Akademie zu überweisen. Bitte geben Sie bei der Überweisung Ihren Namen und den Kurstitel an.
Südtiroler Sparkasse: IT08 S 06045 58220000000267800
oder Raiffeisenkasse Eisacktal: IT19 N 08307 58221000300001155
Sollte die Veranstaltung nicht stattfinden, wird Ihnen der Betrag rücküberwiesen oder nach Wunsch in einen Bildungsgutschein umgewandelt.

Mindestteilnehmer/innen-Zahl
Kurse und Seminare werden nur bei einer Mindestzahl von acht Teilnehmern abgehalten. Es ist daher wichtig, mit den Einschreibungen nicht abzuwarten, da erfahrungsgemäß Kurse immer wieder verschoben oder abgesagt werden müssen, weil sich Teilnehmer/innen zu spät melden. Bei Kursen/Seminaren mit beschränkter Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen berücksichtigt.

Absage und Storno
Findet eine Veranstaltung wegen mangelnder Teilnehmer/innenzahl (in der Regel 8 Personen) nicht statt, werden die bereits eingegangenen Zahlungen rückvergütet. Bei Storno oder Umbuchung Ihrerseits bis 5 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn erstatten wir Ihnen die bereits geleistete Zahlung zur Gänze zurück. Danach wird bei Rücktritt oder Abwesenheit (ohne ärztliches Zeugnis) der gesamte Betrag als Stornogebühr einbehalten bzw. eingefordert – es sei denn, Sie vermitteln eine/n Ersatzteilnehmer/in.

Keine Nachrichten sind gute Nachrichten
Wenn Sie nach der Anmeldebestätigung nichts mehr von uns hören, wurde Ihre Anmeldung berücksichtigt und die Veranstaltung findet zum vorgesehenen Termin statt. Falls Änderungen eintreten oder der Kurs nicht stattfinden sollte, werden Sie von uns sofort benachrichtigt.

Kosten bei Eigenveranstaltungen 2023
Mittag- und Abendessen, immer 2 Gänge: vegetarisch 12 Euro, mit Fleisch 14 Euro
Halbpension 47 € (Ortstaxe extra)
Vollpension 57 € (Ortstaxe extra
Zimmer mit Frühstück 37 € (Ortstaxe extra)
Bei allen Veranstaltungen sind Mahlzeiten auf Anmeldung möglich.

Materialkosten
In den angegebenen Kursgebühren sind, sofern im Programmfolder nicht anders angeführt, die anfallenden Kosten für Material und evtl. Fotokopien inbegriffen.
  
Haftung
Die Cusanus-Akademie übernimmt keinerlei Haftung gegenüber ihren Teilnehmer/innen für Verluste, Diebstähle, Unfälle und Schäden, die beim Besuch einer Veranstaltung entstehen können.

Kursbescheinigung
Nach Beendigung eines Kurses/Seminars wird jenen Teilnehmern, die regelmäßig an der Veranstaltung teilgenommen haben, auf Wunsch eine Teilnahmebestätigung ausgestellt.

Programmänderungen

Die Cusanus-Akademie behält sich das Recht vor, notwendige Änderungen des angekündigten Programms vorzunehmen. Wer sich zu Veranstaltungen der Kard. Nikolaus Cusanus Akademie anmeldet, erklärt sich mit der Kursordnung einverstanden.

Datenschutz
Ihre Daten werden im Sinne des Art. 13 des Gesetzes Nr. 196/03 (Datenschutzgesetz) behandelt.

Transparenz-Pflicht bei öffentlichen Beiträgen
Gemäß Art. 1 Absatz 125 Gesetz Nr. 124 vom 04.08.2017, weißt die Kard. Nikolaus Cusanus Akademie darauf hin, dass in den letzten Berichtsjahren folgende Beiträge, Subventionen von öffentlichen Institutionen, öffentlichen gewerblichen Körperschaften, öffentlich beteiligten Unternehmen oder rechtlich oder faktisch direkt oder indirekt von der öffentlichen Verwaltung kontrollierten Gesellschaften, vor Abzug eventueller Steuereinbehalten eingenommen wurden:
***  
2022 – öffentliche Beiträge der Autonomen Provinz Bozen - Amt für Weiterbildung
Beiträge (Personalförderung, ord. Tätigkeit, Qualitätszertifizierung, MA-Ausbildung, Ausfall GV, Investitionen): 391.075 €

2022 – öffentliche Beiträge der Autonomen Provinz Bozen - Amt für Kultur
Beitrag für Orgelwettbewerb 2022: 18.000 €

2022 – Gemeinde Brixen - Amt für Kultur
Beitrag für Orgelwettbewerb 2022: 8.250 €
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2021 – öffentliche Beiträge der Autonomen Provinz Bozen - Amt für Weiterbildung
Beiträge (Personalförderung, ord. Tätigkeit, Qualitätszertifizierung, Ausfall GV, Investitionen, Übernahme KBW): 262.667 €
Investitionsbeitrag für den Umbau (Einrichtung): 270.517 €

2021  – Beiträge Agenzia Entrate
Contributo Decreto Sostegni (Art. 1 DL 41/2021) 12.432 €
Contributo automatico Sostegni (Art. 1 DL 73/2021) 12.432 €
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2020 – öffentliche Beiträge der Autonomen Provinz Bozen:

Beiträge: 389.546,93€
Investitionsbeitrag aufgrund des Umbaus: 2.294.037 €
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2019 – öffentliche Beiträge der Autonomen Provinz Bozen:
Beiträge: 220.210,91€ 
Investitionsbeitrag aufgrund des Umbaus: 5.378.406 € 
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2019 – öffentliche Beiträge der Gemeinde Brixen
(Orgelwettbewerb): 
Beitrag: 8.500,00€ 
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2018 – öffentliche Beiträge der Autonomen Provinz Bozen:
Beiträge: 203.846,78€
Investitionsbeitrag aufgrund des Umbaus: 1.040.000 €
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